Selbstverständnis in der Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle
Unser Wertesystem
Gemeinsam sind wir stark
Änderungen in der Lebensführung, Bewältigung von Krankheitsfolgen und Übernahme von Eigenverantwortung sind durch die Unterstützung von Gleichbetroffenen leichter zu erreichen. Hier gilt das Motto: „Nur Du allein schaffst es, aber Du schaffst es nicht allein!“
Das Mitwirken in der Selbsthilfegruppe und die gemeinsame Gestaltung der Gruppenarbeit stärken sowohl die Einzelnen in ihrer Selbstsorge als auch die Gruppe in ihrer öffentlichen Wirkung.
Selbsthilfeberatung
Hilfe zur Selbsthilfe bedeutet Wege aufzuzeigen, sich selbst zu vertreten. Menschen können grundsätzlich ihre eigenen Interessen wahrnehmen und diese auch aktiv vertreten. In der Beratung geht es um die Ermutigung, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten seine Interessen zu vertreten, und zwar autonom, eigenmächtig und selbstverantwortlich. Es geht um Empowerment und Selbstermächtigung. In der Beratung wird erarbeitet, was Eigenverantwortung bedeutet und dazu ermutigt, Verantwortung für sich zu übernehmen, insbesondere in gesundheitlichen und sozialen Herausforderungen.
Die Beratung erfolgt unabhängig, kostenfrei und neutral.
Selbsthilfeunterstützung auf gleichberechtigter Ebene – keine professionelle Abhängigkeit
Die Selbsthilfegruppen arbeiten eigenverantwortlich, sind als Gruppen eigenständig und unabhängig. KIBIS bietet besonders während der Gruppengründung Unterstützung an und fördert darüber hinaus die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit der Selbsthilfegruppen. Konzepte werden gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet und umgesetzt.
Gesundheitspolitische und gesellschaftliche Wirksamkeit der Selbsthilfe
Die Selbsthilfe ist ein selbstverständlicher Teil im Gesundheitssystem und wird auch als vierte Säule bezeichnet!* Damit die Integration der Selbsthilfe in das medizinische Versorgungssystem besser gelingt und sich die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Selbsthilfe breiter in der Gesellschaft verankert, braucht es die öffentliche Darstellung. Dazu zählt das Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei allen politischen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Betroffenen haben.
*Die anderen Säulen sind die ambulante medizinische Versorgung, die stationäre medizinische Versorgung und die öffentlichen Gesundheitsdienste